Instandhaltung
Die Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen nach DIN 31051 soll sicherstellen, dass der funktionsfähige Zustand erhalten bleibt oder nach Ausfall wiederhergestellt wird. Dabei ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Festlegung und Beurteilung des Istzustands sowie zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustands der gebäudetechnischen Anlagen zu beachten. Nach der TRBS 1112 sind die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung Bestandteil des Oberbegriffes Instandhaltung, die sich gemäß DIN 13306 in präventive und korrektive Maßnahmen gliedert.
Der Umfang und Inhalt der Instandhaltung an kundeneigenen Systemen, Anlagen und technischen Einrichtungen wird aus daraus abgeleiteten Service-Levels dargestellt und mit den kundeeigenen Fachabteilungen abgestimmt. Hierzu stehen wir auch bei planmäßigen Betriebsstillegungen zur Verfügung.
Unsere Leistungen für Sie:
■ Inspektionsmaßnahmen zur Beurteilung des Istzustandes
■ Wartungsmaßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes
■ Instandsetzungsmaßnahmen zur Rückführung in den Sollzustand